Die wich­tigs­ten Fra­gen und Ant­wor­ten

Bild: Luft­auf­nah­me Are­al Bahn­hof Süd

Wie vie­le Per­so­nen wer­den der­einst auf dem Are­al Basi Süd woh­nen? Wie vie­le neue Arbeits­plät­ze wer­den ent­ste­hen? Wie stel­len sich die Grund­eigentümer zum Gestal­tungs­plan Bahn­hof Süd? Hier fin­den Sie Ant­wor­ten.

Was ist ein öffent­li­cher Gestal­tungs­plan?

Ein Gestal­tungs­plan ist ein ver­bind­li­ches Pla­nungs­in­stru­ment für Gemein­den. Damit wird für ein bestimm­tes Gebiet in Zustän­dig­keit der Gemein­de eine Spe­zi­al­bau­ord­nung geschaf­fen, um die Ent­wick­lung qua­li­täts­be­wusst und auf die loka­len Bedürf­nis­se ange­passt zu steu­ern. Ein Gestal­tungs­plan regelt detail­lier­ter als die BZO, wo und wie gebaut wer­den darf und für wel­che Zwe­cke. Das letz­te Wort dazu hat die Gemeinde­versammlung. Ob und wann gebaut wird, ent­schei­den in der Fol­ge die Grund­eigentümer.

Wie wird die gemisch­te Nut­zung auf dem Are­al sicher­ge­stellt?

Die in der Bau- und Zonen­ord­nung vor­ge­schrie­be­ne gemisch­te Nut­zung für Woh­nen und Arbei­ten wird mit dem öffent­li­chen Gestal­tungs­plan Bahn­hof Süd ver­bind­lich fest­ge­legt.

Wie stel­len sich die Grund­eigentümer zum Gestal­tungs­plan?

Die ins­ge­samt 10 Grund­eigentümer sind kei­ne orga­ni­sier­te, homo­ge­ne Grup­pe, d.h. es gibt unter­schied­li­che Hal­tun­gen und Vor­stel­lun­gen. Eini­ge wol­len den Sta­tus Quo bewah­ren, das heisst ihren heu­ti­gen Betrieb fort­set­zen. Das wird im Rah­men des Gestal­tungs­plans berück­sich­tigt und ist gewähr­leis­tet.

Die drei Grund­eigentümer der Kern­grup­pe Basi Süd – sie besit­zen zusam­men rund 50% der bebau­ba­ren Flä­che – unter­stüt­zen das Sie­ger­pro­jekt und sind inter­es­siert an der Pro­jekt­rea­li­sie­rung, sofern die Bestim­mun­gen des Gestal­tungs­plans wirt­schaft­li­che Bau­pro­jek­te erlau­ben.

Dazu müs­sen im Rah­men des Richt­pro­jekts noch ver­schie­de­ne Punk­te dis­ku­tiert und wei­ter­ent­wi­ckelt wer­den. Ziel ist es, suk­zes­si­ve ein belieb­tes und beleb­tes Quar­tier zu ent­wi­ckeln, das nach­hal­tig gebaut und natür­lich in die umge­ben­de Land­schaft inte­griert ist.

Wie vie­le Per­so­nen kön­nen maxi­mal zuzie­hen, und wie vie­le Arbeits­plät­ze wer­den geschaf­fen?

Mit dem Sie­ger­pro­jekt aus dem Stu­di­en­auf­trags­ver­fah­ren kön­nen in den ers­ten 10 bis 15 Jah­ren bis zu 1’200 Per­so­nen hin­zu­kom­men, d.h. zir­ka 100 neue Ein­woh­nen­de pro Jahr. Beim Gewer­be sind 600 – 800 neue Arbeits­plät­ze mög­lich in der­sel­ben Zeit­span­ne. Zum Ver­gleich: Heu­te sind es 90 Arbeits­plät­ze auf dem gesam­ten Are­al. In einer zwei­ten Aus­bau­etap­pe ab 2045 könn­ten wei­te­re 300 Ein­woh­nen­de sowie noch­mals 100 – 200 Arbeits­plät­ze hin­zu­kom­men.

Wird es auf dem Are­al Bahn­hof Süd alters­ge­rech­te Wohn­raum geben?

Alle neu­en Woh­nun­gen sind alters­ge­recht. Die aus­ge­zeich­ne­te ÖV-Erschlies­sung macht das Quar­tier zusätz­lich attrak­tiv für älte­re Men­schen. In Bahn­hofs­nä­he könn­te zum Bei­spiel ein Mehr­ge­ne­ra­tio­nen­haus ent­ste­hen. Die Ver­sor­gung für den täg­li­chen Gebrauch soll quar­tier­ori­en­tiert sicher­ge­stellt wer­den. Eben­so sind zusätz­li­che Ser­vice­leis­tun­gen denk­bar (Mahl­zei­ten­dienst, Rei­ni­gung, etc.).

Für wel­che Art von Gewer­be eig­net sich das Are­al Bahn­hof Süd?

Alle bis­he­ri­gen Gewer­be­be­trie­be kön­nen bestehen blei­ben, wenn sie dies möch­ten. Für Neu­an­sied­lun­gen kommt gemäss Sie­ger­pro­jekt vor­wie­gend «stil­les» Gewer­be in Fra­ge, zum Bei­spiel Büros, Dienst­leis­tungs­be­trie­be, Gas­tro­no­mie, Ein­kaufs­lä­den, Coif­feur­sa­lons, Labors, For­schungs­ein­rich­tun­gen oder ähn­li­ches.

Muss die Gemein­de neue Schul­häu­ser bau­en wegen des Bevöl­ke­rungs­zu­wach­ses?

Gemäss Ein­schät­zung der Gemein­de ist kein neu­es Schul­haus nötig. Vor­ge­se­hen sind jedoch ein neu­er Kin­der­gar­ten sowie allen­falls ergän­zend eine Kin­der­ta­ges­stät­te auf dem Are­al.

Sind öffent­li­che Park­plät­ze oder P+R‑Stellplätze vor­ge­se­hen?

Das Are­al soll haupt­säch­lich durch öffent­li­chen Ver­kehr – Zug und Bus – und für den Fuss- und Vel­over­kehr erschlos­sen wer­den. Zufahr­ten und Anlie­fe­run­gen für die Gewer­be- und die Wohn­nut­zun­gen wie auch die Fahr­ten für die Blau­licht­or­gan­sa­tio­nen wer­den gewähr­leis­tet. Eine mini­ma­le Anzahl öffent­li­che Park­plät­ze sowie Park­plät­ze für Gewer­be und Anwoh­nen­de sind vor­ge­se­hen. Die mög­li­chen Stand­or­te wer­den im Richt­pro­jekt kon­kre­ti­siert. P+R‑Stellplätze sind süd­lich des Bahn­hofs Bassers­dorf nicht geplant.

Wie nach­hal­tig wird das neue Quar­tier sein?

Das gan­ze Quar­tier ist auf Nach­hal­tig­keit und Kli­ma­re­si­li­enz aus­ge­legt und wird ein gros­ser Fort­schritt gegen­über heu­te sein. Dies wur­de in den Leit­ge­dan­ken von Gemein­de und Bevöl­ke­rung so fest­ge­legt. Dazu gehö­ren ein hoher Grün­an­teil, begrün­te Dächer sowie vie­le unver­sie­gel­te Flä­chen. Für die Ener­gie­ver­sor­gung sind drei Wär­me­ver­bün­de mit je einer Ener­gie­zen­tra­le vor­ge­se­hen, wobei regio­na­le erneu­er­ba­re Ener­gie genutzt wer­den soll. Beim Ver­kehr steht der ÖV, Velo- und Fuss­gän­ger­we­ge sowie auto­ar­mes Woh­nen im Vor­der­grund, abhän­gig von der Nähe zum Bahn­hof.

Ist die Süd-Umfah­rung Bassers­dorf wei­ter­hin mög­lich?

Die Süd-Umfah­rung Bassers­dorf ist mit den Rege­lun­gen im kom­mu­na­len Richt­plan, der BZO und auch mit dem Peri­me­ter resp. den Rege­lun­gen des Gestal­tungs­plans Bahn­hof Süd bau­tech­nisch wei­ter­hin mach­bar. Zu beach­ten ist jedoch, dass Regie­rungs­rat und Kan­tons­rat des Kan­tons Zürich ein Pos­tu­lat für einen Ein­trag der Stras­sen­füh­rung im kan­to­na­len Richt­plan erst vor kur­zem abge­lehnt haben, trotz mehr­fa­chen Anträ­gen der Gemein­de dazu.

Gibt es Abhän­gig­kei­ten zum Gestal­tungs­plan Bahn­hof Nord?

Direk­te Abhän­gig­kei­ten gibt es kei­ne. Beim Bahn­hof Nord han­delt es sich um einen pri­va­ten Gestal­tungs­plan unter Lei­tung der SBB. Trotz­dem wer­den bei den orts­bau­li­chen Bezü­gen, Ver­bin­dun­gen, Ver­kehrs­we­gen, öffent­li­cher Infra­struk­tur sowie der Nah­ver­sor­gung Abstim­mun­gen vor­ge­nom­men.

Ein Gestal­tungs­plan regelt detail­liert, wo, wie und wofür gebaut wer­den darf. Das letz­te Wort hat die Gemeinde­versammlung.