Die wichtigsten Fragen und Antworten

Bild: Luftauf­nahme Are­al Bahn­hof Süd

Wie viele Personen werden dereinst auf dem Areal Basi Süd wohnen? Wie viele neue Arbeitsplätze werden entstehen? Wie stellen sich die Grundeigentümer zum Gestaltungsplan Bahnhof Süd? Hier finden Sie Antworten.

Was ist ein öffentlicher Gestaltungsplan?

Ein Gestal­tungs­plan ist ein verbindlich­es Pla­nungsin­stru­ment für Gemein­den. Damit wird für ein bes­timmtes Gebi­et in Zuständigkeit der Gemeinde eine Spezial­bauord­nung geschaf­fen, um die Entwick­lung qual­itäts­be­wusst und auf die lokalen Bedürfnisse angepasst zu steuern. Ein Gestal­tungs­plan regelt detail­liert­er als die BZO, wo und wie gebaut wer­den darf und für welche Zwecke. Das let­zte Wort dazu hat die Gemein­de­v­er­samm­lung. Ob und wann gebaut wird, entschei­den in der Folge die Grun­deigen­tümer.

Wie wird die gemischte Nutzung auf dem Areal sichergestellt?

Die in der Bau- und Zonenord­nung vorgeschriebene gemis­chte Nutzung für Wohnen und Arbeit­en wird mit dem öffentlichen Gestal­tungs­plan Bahn­hof Süd verbindlich fest­gelegt.

Wie stellen sich die Grundeigentümer zum Gestaltungsplan?

Die ins­ge­samt 10 Grun­deigen­tümer sind keine organ­isierte, homo­gene Gruppe, d.h. es gibt unter­schiedliche Hal­tun­gen und Vorstel­lun­gen. Einige wollen den Sta­tus Quo bewahren, das heisst ihren heuti­gen Betrieb fort­set­zen. Das wird im Rah­men des Gestal­tungs­plans berück­sichtigt und ist gewährleis­tet.

Die drei Grun­deigen­tümer der Kern­gruppe Basi Süd – sie besitzen zusam­men rund 50% der bebaubaren Fläche – unter­stützen das Siegerpro­jekt und sind inter­essiert an der Pro­jek­tre­al­isierung, sofern die Bes­tim­mungen des Gestal­tungs­plans wirtschaftliche Baupro­jek­te erlauben.

Dazu müssen im Rah­men des Richt­pro­jek­ts noch ver­schiedene Punk­te disku­tiert und weit­er­en­twick­elt wer­den. Ziel ist es, sukzes­sive ein beliebtes und belebtes Quarti­er zu entwick­eln, das nach­haltig gebaut und natür­lich in die umgebende Land­schaft inte­gri­ert ist.

Wie viele Personen können maximal zuziehen, und wie viele Arbeitsplätze werden geschaffen?

Mit dem Siegerpro­jekt aus dem Stu­di­en­auf­tragsver­fahren kön­nen in den ersten 10 bis 15 Jahren bis zu 1’200 Per­so­n­en hinzukom­men, d.h. zir­ka 100 neue Ein­wohnende pro Jahr. Beim Gewerbe sind 600 – 800 neue Arbeit­splätze möglich in der­sel­ben Zeitspanne. Zum Ver­gle­ich: Heute sind es 90 Arbeit­splätze auf dem gesamten Are­al. In ein­er zweit­en Aus­baue­tappe ab 2045 kön­nten weit­ere 300 Ein­wohnende sowie nochmals 100 – 200 Arbeit­splätze hinzukom­men.

Wird es auf dem Areal Bahnhof Süd altersgerechte Wohnraum geben?

Alle neuen Woh­nun­gen sind alters­gerecht. Die aus­geze­ich­nete ÖV-Erschlies­sung macht das Quarti­er zusät­zlich attrak­tiv für ältere Men­schen. In Bahn­hof­s­nähe kön­nte zum Beispiel ein Mehrgen­er­a­tio­nen­haus entste­hen. Die Ver­sorgung für den täglichen Gebrauch soll quartieror­i­en­tiert sichergestellt wer­den. Eben­so sind zusät­zliche Ser­viceleis­tun­gen denkbar (Mahlzei­t­en­di­enst, Reini­gung, etc.).

Für welche Art von Gewerbe eignet sich das Areal Bahnhof Süd?

Alle bish­eri­gen Gewer­be­be­triebe kön­nen beste­hen bleiben, wenn sie dies möcht­en. Für Neuan­sied­lun­gen kommt gemäss Siegerpro­jekt vor­wiegend «stilles» Gewerbe in Frage, zum Beispiel Büros, Dien­stleis­tungs­be­triebe, Gas­tronomie, Einkauf­s­lä­den, Coif­feur­sa­lons, Labors, Forschung­sein­rich­tun­gen oder ähn­lich­es.

Muss die Gemeinde neue Schulhäuser bauen wegen des Bevölkerungszuwachses?

Gemäss Ein­schätzung der Gemeinde ist kein neues Schul­haus nötig. Vorge­se­hen sind jedoch ein neuer Kinder­garten sowie allen­falls ergänzend eine Kindertagesstätte auf dem Are­al.

Sind öffentliche Parkplätze oder P+R‑Stellplätze vorgesehen?

Das Are­al soll haupt­säch­lich durch öffentlichen Verkehr – Zug und Bus – und für den Fuss- und Veloverkehr erschlossen wer­den. Zufahrten und Anliefer­un­gen für die Gewerbe- und die Wohn­nutzun­gen wie auch die Fahrten für die Blaulich­tor­gan­sa­tio­nen wer­den gewährleis­tet. Eine min­i­male Anzahl öffentliche Park­plätze sowie Park­plätze für Gewerbe und Anwohnende sind vorge­se­hen. Die möglichen Stan­dorte wer­den im Richt­pro­jekt konkretisiert. P+R‑Stellplätze sind südlich des Bahn­hofs Bassers­dorf nicht geplant.

Wie nachhaltig wird das neue Quartier sein?

Das ganze Quarti­er ist auf Nach­haltigkeit und Kli­mare­silienz aus­gelegt und wird ein gross­er Fortschritt gegenüber heute sein. Dies wurde in den Leitgedanken von Gemeinde und Bevölkerung so fest­gelegt. Dazu gehören ein hoher Grü­nan­teil, begrünte Däch­er sowie viele unver­siegelte Flächen. Für die Energiev­er­sorgung sind drei Wärme­ver­bünde mit je ein­er Energiezen­trale vorge­se­hen, wobei regionale erneuer­bare Energie genutzt wer­den soll. Beim Verkehr ste­ht der ÖV, Velo- und Fuss­gänger­wege sowie autoarmes Wohnen im Vorder­grund, abhängig von der Nähe zum Bahn­hof.

Ist die Süd-Umfahrung Bassersdorf weiterhin möglich?

Die Süd-Umfahrung Bassers­dorf ist mit den Regelun­gen im kom­mu­nalen Richt­plan, der BZO und auch mit dem Perime­ter resp. den Regelun­gen des Gestal­tungs­plans Bahn­hof Süd bautech­nisch weit­er­hin mach­bar. Zu beacht­en ist jedoch, dass Regierungsrat und Kan­ton­srat des Kan­tons Zürich ein Pos­tu­lat für einen Ein­trag der Strassen­führung im kan­tonalen Richt­plan erst vor kurzem abgelehnt haben, trotz mehrfachen Anträ­gen der Gemeinde dazu.

Gibt es Abhängigkeiten zum Gestaltungsplan Bahnhof Nord?

Direk­te Abhängigkeit­en gibt es keine. Beim Bahn­hof Nord han­delt es sich um einen pri­vat­en Gestal­tungs­plan unter Leitung der SBB. Trotz­dem wer­den bei den orts­baulichen Bezü­gen, Verbindun­gen, Verkehr­swe­gen, öffentlich­er Infra­struk­tur sowie der Nahver­sorgung Abstim­mungen vorgenom­men.

Ein Gestaltungsplan regelt detailliert, wo, wie und wofür gebaut werden darf. Das letzte Wort hat die Gemeindeversammlung.